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Eingriffsregelung und Artenschutz

Als freiberuflicher Biologe biete ich artenschutzrechtliche Prüfungen sowie Beurteilungen an. Üblicherweise mit dem Begriff ASP abgekürzt.

Bauvorhaben unterliegen strengen nationalen und europäischen Regelungen. Auch bei baulichen Veränderungen im Bestand sind heute einige Anforderungen zu beachten. Bevor ein Gebäude eingerüstet, mit Netzen verhangen, ein Dachstuhl abgetragen oder ein ganzes Gebäude für einen Neubau abgerissen wird, sollte der Bauherr unbedingt prüfen lassen, ob potenzielle Auswirkungen auf geschützte Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensstätten zu erwarten sind.

Um Sicherheit zu erlangen sowie Verzögerungen und Mehrkosten zu vermeiden, sollten Sie jedes Vorhaben vor Baubeginn auf etwaige artenschutzrechtlich relevante Eingriffe überprüfen lassen. Das Einbeziehen des Artenschutzes trägt zu einem reibungslosen Ablauf des Projektes bei.

Nehmen Sie meine Leistungen in Anspruch und verhindern Sie Konflikte mit den gesetzlichen Bestimmungen.

Informationen für Architekten hat die AKNW in einer Broschüre unter folgendem Link zur Verfügung gestellt:
Architektenkammer Nordrhein-Westfalen - "Artenschutz in Planungs- und Genehmigungsverfahren"

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