No module Published on Offcanvas position

ASP in der Praxis

Die Herangehensweise für artenschutzrechtliche Prüfungen wurde für NRW in der "Gemeinsamen Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW" vom 22.12.2010 zusammengefasst (zum PDF-Dokument: Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben). Weitere Informationen finden Sie im Webauftritt des LANUV unter "3. Material zur Artenschutzprüfung in NRW".

In dem dreistufigen Verfahren werden etwaige zu erwartende gesetzliche Verbotstatbestände behandelt, die mit den Begriffen Tötung, Störung und Schädigung umschrieben werden können.

  • In der Stufe 1 der ASP werden zu erwartende Wirkungen einer Baumaßnahme auf die vorhandene Fauna und Flora anhand einer Prognose geklärt (Potenzialanalyse). Ergeben sich mögliche artenschutzrechtliche Konflikte wird eine Art-für-Art-Betrachtung notwendig.

  • Die Stufe 2 der Artenschutzprüfung klärt, Art und Umfang der Beeinträchtigungen durch den Eingriff für geschützte Arten (auslösen von Verbotstatbeständen) in Folge des Bauvorhabens, zeigt mögliche Ausgleichs- sowie Vermeidungsmaßnahmen auf und gibt Hinweise auf ein Risikomanagement. Um diese Aussagen treffen zu können ist in der Regel eine spezielles Artenschutz-Gutachten zu erstellen. Können im Rahmen speziellen Artenschutzprüfung (saP) nicht alle Konflikte angemessen ausgeräumt bzw. ausgeglichen werden folgt eine weitere Stufe.

  • Für diese Stufe 3 bildet das zuvor erstellte Gutachten aus der Stufe 2 die Grundlage. Die Behörden prüfen nun, ob die Ausnahmevoraussetzungen (zwingende Gründe, Alternativlosigkeit, Erhaltungszustand) vorliegen und demnach eine Ausnahme von den gesetzlichen Verboten zulässig ist.

Das Vorgehen nach diesen Empfehlungen ermöglicht eine rechtssichere Einschätzung der Auswirkungen von Baumaßnahmen und ist in vielen Fällen unabdingbar. Häufig ist für den Gutachter das Verfahren mit der Stufe 2 der ASP abgeschlossen.

Aufgrund der komplexen Materie sind die Kosten einer Artenschutzprüfung nicht immer exakt abschätzbar. Ein erstes Angebot bezieht sich daher in fast allen Fällen auf die Stufe 1 einer "Artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP)". Nach dem oben beschriebenen Verfahren können je nach Ergebnis der ersten Einschätzung weitere Erfassungen notwendig werden, die weitere Aufwendungen nach sich ziehen können.

Wir benutzen Cookies
auf unserer Website. Diese sind essenziell für den Betrieb der Seite. Tracking Cookies, etc werden nicht verwendet.