Nach EU- und deutschem Recht dürfen geschützte Tierarten durch Vorhaben (Abriss und Neubau, B-Plan, Straßenneubau, ...) nicht beeinträchtigt werden. In einem Gutachten muss daher im Vorfeld geklärt werden, welche Beeinträchtigungen betroffen sein könnten. Folgende Tiergruppen sind in der Regel für eine artenschutzrechtliche Prüfung relevant:
Amphibien
- Kartierung von Laichplätzen
- Erfassung von Wanderungen (Fangzaun, Linientaxierung)
- Untersuchungen zur Planung von Sperr- und
Leiteinrichtungen sowie Ersatzlebensräumen an Verkehrswegen - Funktionskontrolle, Wartung von mobilen Schutzeinrichtungen
- Monitoring und Effizienzkontrolle, Ausgleich, CEF
- Ökologische Baubegleitung
Reptilien
- Kontrolle von Eiablageplätzen
- Ausbringen und kontrollieren künstlicher Verstecke
- Untersuchungen zur Planung von Leiteinrichtungen
- Funktionskontrolle, Wartung von mobilen Schutzeinrichtungen
- Monitoring und Effizienzkontrolle, Ausgleich, CEF
- Ökologische Baubegleitung
Vögel
- Kartierung von Brutvögeln
- Artenschutzrechtliche Prüfung (Vorprüfung) an
Gebäuden bei Abriss, Neu- oder Umbau - Planung von Ausgleich / Ersatzmaßnahmen
- Monitoring
- Ökologische Baubegleitung
Fledermäuse
- Erfassung mittels Horchbox
- Haaranalyse
- Langzeitbeobachtung von Fledermäusen
- Artenschutzrechtliche Prüfung (Vorprüfung) bei Abriss oder Umbau
- Planung von Ausgleich, Ersatz, CEF, Ersatz - Quartiere
- Monitoring
- Ökologische Baubegleitung