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Erstellung einer ASP - Leistungen

Nach EU- und deutschem Recht dürfen geschützte Tierarten durch Vorhaben (Abriss und Neubau, B-Plan, Straßenneubau, ...) nicht beeinträchtigt werden. In einem Gutachten muss daher im Vorfeld geklärt werden, welche Beeinträchtigungen betroffen sein könnten. Folgende Tiergruppen sind in der Regel für eine artenschutzrechtliche Prüfung relevant:
 
Amphibien

  • Kartierung von Laichplätzen
  • Erfassung von Wanderungen (Fangzaun, Linientaxierung)
  • Untersuchungen zur Planung von Sperr- und
    Leiteinrichtungen sowie Ersatzlebensräumen an Verkehrswegen
  • Funktionskontrolle, Wartung von mobilen Schutzeinrichtungen
  • Monitoring und Effizienzkontrolle, Ausgleich, CEF
  • Ökologische Baubegleitung

 


Reptilien

  • Kontrolle von Eiablageplätzen
  • Ausbringen und kontrollieren künstlicher Verstecke
  • Untersuchungen zur Planung von Leiteinrichtungen
  • Funktionskontrolle, Wartung von mobilen Schutzeinrichtungen
  • Monitoring und Effizienzkontrolle, Ausgleich, CEF
  • Ökologische Baubegleitung

 

 


Vögel

  • Kartierung von Brutvögeln
  • Artenschutzrechtliche Prüfung (Vorprüfung) an
    Gebäuden bei Abriss, Neu- oder Umbau
  • Planung von Ausgleich / Ersatzmaßnahmen
  • Monitoring
  • Ökologische Baubegleitung

 

 


Fledermäuse

  • Erfassung mittels Horchbox
  • Haaranalyse
  • Langzeitbeobachtung von Fledermäusen
  • Artenschutzrechtliche Prüfung (Vorprüfung) bei Abriss oder Umbau
  • Planung von Ausgleich, Ersatz, CEF, Ersatz - Quartiere
  • Monitoring
  • Ökologische Baubegleitung
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